Moderne Brandschutztüren mit Feststellanlagen sind hochentwickelte sicherheitstechnische Anlagen, die zur Erhaltung lebensrettender Funktionen regelmäßiger Wartung bedürfen.
Sicherheitsprüfungen sind von Gesetzgeber für automatischer Tür- und Toranlagen sowie für Feststellanlagen vorgeschrieben. Der Betreiber einer solchen Anlage ist verpflichtet diese Sicherheitsüberprüfung an den Anlagen mindestens einmal jährlich von einem Sachkundigen durchführen zu lassen, laut ÖNORM EN 14637.
Periodische Überprüfung nach TRVB B 148:
L
aut § 7 Abs. 2 der Arbeitsstättenverordnung (AstV)
Sind Türen oder Tore zur Gewährleistung der Sicherheit von Arbeitnehmer / innen, wie insbesondere aus Gründen des Brandschutzes,
selbstschließend ausgeführt,
dürfen deren Selbstschließmechanismen nicht außer Funktion gesetzt werden.
Diese kraftbetriebenen Türen sind einer jährlichen Kontrolle zu unterziehen, und deren Mangelfeiheit ist zu dokumentieren.